Für die logopädische Therapie benötigen Sie eine fachärztliche Überweisung (z.B. von einem Neurologen, HNO-Arzt, Kieferorthopäden oder Kinderarzt). In einigen Fällen dürfen auch Hausärzte diese Überweisung ausstellen. Der Überweisungsschein ist bereits bei der ersten Therapieeinheit mitzunehmen und soll die Diagnose sowie die Anzahl der Behandlungen (z.B. 10 x 45 Min.) enthalten.
Die erste Therapieeinheit umfasst eine ausführliche logopädische Anamnese und Diagnostik, um eine individuelle, ressourcenorientierte Therapie für Sie planen zu können. Das Therapieziel wird nach der logopädischen Diagnose gemeinsam mit Ihnen und gegebenenfalls Ihren Angehörigen erarbeitet.
Die Überweisung muss bei den meisten Sozialversicherungen bis zur 2. Therapie chefärztlich bewilligt werden, wobei ich diesen Antrag zwischen 1. und 2. Therapieeinheit gerne für Sie abwickle.